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CSR-Berichtspflicht –
Änderungen ab 2024
26. Oktober 2023 < 1

Die EU-Institutionen hatten sich im Juni 2022 auf eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) geeinigt. Die geänderte Berichtspflicht für Unternehmen greift ab dem 1. Januar 2024 für die Veröffentlichung von Berichten zur Berichtsperiode 2023. Zeit, jetzt den CSR-Bericht anzugehen.

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Die Berichtspflicht gilt nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro, mindestens 250 Beschäftigte.

Wir unterstützen euch!

Wir unterstützen euch rund um die Erstellung eures CSR-Berichts in Kooperation mit unseren Partnern DG Nexolution und incognito mit einem umfangreichen Angebot an Beratungsleistungen und Lösungen – online und offline. So erhaltet ihr einen rundum überzeugenden Bericht, in den unterschiedliche Fachkompetenzen einfließen aus einer Hand.

Unser Tipp: Setzt euer Nachhaltigkeitsjahr 2023 zusätzlich in einem 120-sekündigen Kurzvideo in Szene – eure Story, eure Zahlen und euer Engagement des Jahres 2023.

Eure Ansprechpartnerin zu diesem Angebot ist: Nicole Reher, nicole.reher@geno-kom.de, Telefon 0251 53001-86.

Euer CSR-Bericht –

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